Es besteht grundsätzlich die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Ausnahmen regelt die Schul-Corona-Verordnung MV.
Pressemitteilung Bildungsministerium vom 16.04.2021
Erklärung der Unabkömmlichkeit von Beschäftigten
Einverständniserklärung der Eltern zur Übergabe von Schnelltests an die SchülerInnen
Selbsterklärung für die Notfallbetreuung in der Schule
Flyer zum Verhalten bei COVID-19-Fällen- Elternversion, Schülerversion