Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in unserer Schule, gegenüber den Schulaufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit wahr und übt die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. Die Mitglieder der Schülervertretung werden von den übrigen Schülerinnen und Schülern gewählt und können auch nur durch sie wieder abgewählt werden. Sie sind in ihren Entscheidungen frei, aber der Schülerschaft verantwortlich, und dazu verpflichtet, den Mitschülerinnen und Mitschülern über ihre Tätigkeit zu berichten.